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Allgemeine Meldepflicht für das Halten von Geflügel und anderen Vögel


Wir möchten daran erinnern,

dass gem. § 6 der Geflügelpest-Verordnung, BGBl. II 2007/309 idgF. die Haltung von Geflügel und anderen Vögeln bei der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf zu melden ist. Ein entsprechendes Formular liegt am Gemeindeamt auf bzw. finden Sie es im Anhang.

Dateianlage:  20200624173245684_160.pdf  (PDF) ~ 405 kB


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