Allgemeine Meldepflicht für das Halten von Geflügel und anderen Vögel
Wir möchten daran erinnern,
dass gem. § 6 der Geflügelpest-Verordnung, BGBl. II 2007/309 idgF. die Haltung von Geflügel und anderen Vögeln bei der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf zu melden ist. Ein entsprechendes Formular liegt am Gemeindeamt auf bzw. finden Sie es im Anhang.
Dateianlage:
20200624173245684_160.pdf
(PDF) ~ 405 kB