Afrikanische Schweinepest UND Geflügelpest
Afrikanische Schweinepest UND Geflügelpest
Seit Jahren verfolgt die Behörde die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), von Russland kommend über die baltischen Staaten, Polen bis Rumänien, Bulgarien und vor allem auch Ungarn und die Slowakei. In der Zwischenzeit ist die ASP unmittelbar an der polnisch-deutschen Grenze angekommen und hat sich auch der österreichischen Grenze bis auf 130 km angenähert.. Es wurde bereits in mehreren Informationen darauf hingewiesen, dass vor allem Jäger die gefährdeten Gebiete meiden und nach jedem Jagdausflug eine genaue Reinigung und Desinfektion der Kleidung und der Gerätschaften vornehmen sollen. Die Mitnahme von Fleisch und verarbeiteten Waren aus Schweinefleisch nicht sicherer Herkunft soll in jedem Fall unterbleiben.
Jäger die zugleich auch Schweinehalter sind, sind besonders aufgefordert strengste Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Die Einhaltung und Verstärkung der Biossicher-heitsmaßnahmen gilt natürlich für alle schweinehaltenden Betriebe.
Seit Beginn 2020 breitet sich nun auch die Geflügelpest sehr rasch aus. Zur Erinnerung, im Burgenland hatten wir Anfang 2017 den letzten Geflügelpestfall mit all den erforderlichen Maßnahmen, insbesondere mit Stallhaltungspflicht.
Die Ausbrüche in den ersten 3 Wochen des heurigen Jahres weisen auf ein hohes Ausbreitungspotential hin; in Polen (11 Ausbrüche), Slowakei (2), Ungarn (4), Rumänien (2), Tschechien (1) und Deutschland (1) wurde die Seuche bisher festgestellt, betroffen sind über 400.000 Stück Geflügel. Die Seuche hat sich bis auf ca. 70 km an die österreichische Grenze angenähert. Wenn man bedenkt, dass die Hautpverbreitung durch Wassergeflügel und Greifvögel erfolgt, kann man erkennen, dass eine sehr starke Gefährdung entlang der Grenze zu Ungarn und der Slowakei besteht, vor allem rund um offene Wasserflächen wie den Neusiedlersee, die Lacken im Seewinkel und die March und Leitha.
Im Zusammenhang mit der Geflügelpest wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel meldepflichtig ist. Die Meldung hat an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erfolgen. Nur bei Kenntnis der Geflügelhaltungen kann die Behörde im Seuchenfall rasch und zielgerichtet reagieren.
Den landwirtschaftlichen Geflügelhaltern wird empfohlen die Biosicherheitsmaßnahmen zu verstärken und die Hobbyhalter werden dringend ersucht zumindest einige einfache Maßnahmen zu treffen:
- Die Fütterung der Tiere sollte unter Dach erfolgen,
- Ein Kontakt zu Wassergefügel sollte vermieden werden,
- vermehrte Todes- und Krankheitsfälle sollen unbedingt gemeldet werden (dazu zählen auch Verminderung der Wasser- und
Futteraufnahme, Abfall der Eiproduktion),
- die Wasseraufnahme aus Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, sollte verhindert werden.
Bei beiden Seuchen, Afrikanische Schweinepest und Geflügelpest, handelt es sich um reine Tierseuchen, bis heute sind weltweit keine Erkrankungsfälle von Menschen bekannt geworden.