Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 vom Land Burgenland
Bedingt durch die gestiegenen Preise für Heizmittel und Brennstoffe haben die KonsumentInnen für die Beheizung von Wohnräumen wesentlich höhere Aufwendungen zu tätigen. Diese Entwicklung trifft einkommensschwache Haushalte mit besonderer Härte. Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe gewährt.
Nettobetrag des Ausgleichszulagenrichtsatzes 2020
- für alleinstehende Personen: € 918,-
- für alleinstehende PensionistInnen (mit mindestens 360 Beitragsmonaten): € 1.080,-
- für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 1.377,-
- pro Kind: € 177,-
- für jede weitere Person im Haushalt: € 459,-
Als derartige Einkommen sind - mit Ausnahme des Pflegegeldes, der Wohn- und Familienbeihilfe - anzusehen:
- Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit;
- Bezug einer Pension;
- Bezug von Kinderbetreuungsgeld, wenn dieses die Höhe des Nettobetrages des jeweils geltenden ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatzes nicht übersteigt;
- Bezug von Sozialhilfe/Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Form einer Dauergeldleistung zur Sicherung des Lebensbedarfes;
- Bezug einer Arbeitslosenunterstützung oder Notstandshilfe, wenn diese monatlich (= Tagsatz x 30) die Höhe des Nettobetrages des jeweils geltenden ASVG- Ausgleichszulagenrichtsatzes nicht übersteigen, oder
- Lehrlingsentschädigung
- Unterhaltszahlungen
In der Heizperiode 2020/21 wird ein einmaliger Betrag von € 165,- gewährt.
Anträge können unter Vorlage eines Einkommensnachweises im Zeitraum 7. September 2020 bis 31. Dezember 2020 beim Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.
Dateianlage:
synergis_weboffice_geodaten_burgenland_468.url
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