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Beschwerden über Hundehaltung


Aufgrund vermehrter Beschwerden in letzter Zeit, möchten wir Ihnen die Verordnung zur Hundehaltung aus dem Jahr 2013 in Erinnerung rufen. Diese wurde zum Schutz der Bevölkerung vor ungebührlicher Lärm- und Geruchsbelästigung erlassen.

Einige Wiesen und Wege sind leider zur Zeit massivst von Hundehinterlassenschaften betroffen. Und das obwohl es zahlreiche Abfallbehälter samt Gacki-Sackerl in der Marktgemeinde gibt. Wir bitten Sie, diese auch zu nutzen!

Außerdem möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass in der Großgemeinde die Leinenpflicht für Hunde gilt.



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