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Sonderförderrichtlinien - Sanierung von Eigenheimen


Die Burgenländische Landesregierung hat Sonderförderrichtlinien zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im privaten Wohnbau für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern genehmigt. 


Mit dieser zusätzlichen Sonderförderaktion soll der Ausstieg aus fossilen Energieträgern vorangetrieben werden.

- Gefördert werden mit diesem Wohnbaudarlehen Maßnahmen zum Heizungstausch wie z.B. die Dämmung der Außenwände, der untersten und obersten Geschossdecke, die Erneuerung des Wärmeverteilsystems oder der Fenstertausch.

- Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung ist der Ausstieg aus einem fossilen Energieträger (Gas, Heizöl oder Kohle).

- Die maximalen Höhen der Förderdarlehen orientieren sich an dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen (max. € 40.000 für eine Sanierung eines einzelnen Bauteils bis hin zu max. € 100.000 für eine umfassende Sanierung der gesamten Gebäudehülle). Die Förderquote beträgt bei dieser Sonderförderaktion 100%.

- Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Fixzinssatz von 0,9% p.a.

- Diese Sonderwohnbauförderaktion ist zeitlich befristet und tritt mit 1.1.2023 in Kraft und mit 31.12.2023 wieder außer Kraft.



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