Sonderförderrichtlinien - Sanierung von Eigenheimen
Mit dieser zusätzlichen Sonderförderaktion soll der Ausstieg aus fossilen Energieträgern vorangetrieben werden.
- Gefördert werden mit diesem Wohnbaudarlehen Maßnahmen zum Heizungstausch wie z.B. die Dämmung der Außenwände, der untersten und obersten Geschossdecke, die Erneuerung des Wärmeverteilsystems oder der Fenstertausch.
- Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung ist der Ausstieg aus einem fossilen Energieträger (Gas, Heizöl oder Kohle).
- Die maximalen Höhen der Förderdarlehen orientieren sich an dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen (max. € 40.000 für eine Sanierung eines einzelnen Bauteils bis hin zu max. € 100.000 für eine umfassende Sanierung der gesamten Gebäudehülle). Die Förderquote beträgt bei dieser Sonderförderaktion 100%.
- Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Fixzinssatz von 0,9% p.a.
- Diese Sonderwohnbauförderaktion ist zeitlich befristet und tritt mit 1.1.2023 in Kraft und mit 31.12.2023 wieder außer Kraft.