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Ansuchen um Baubewilligung gem. §17 Abs. 1 Bgld. BauG 1997

Information

Ansuchen um Baubewilligung gem. §17 Abs. 1 Bgld. BauG 1997

Für alle Bauvorhaben ist - sofern sie nicht geringfügig § 16 sind - ein Ansuchen um Baubewilligung bei der Baubehörde vor Baubeginn zustellen.

folgende Unterlagen werden benötigt:
-> Baupläne 3-fach, (zumindest: Lageplan 1:200 oder 1:500, Katasterplan, Grundrisse, Ansichten und Querschnitte 1:100 oder 1:50), alle Ausfertigungen jeweils unterfertigt vom befugten Planverfasser, vom Bauwerber sowie von allen grundbücherlichen Grundeigentümern, deren Grundstücke von den Fronten des Baues weniger als 15 m entfernt sind.
-> Baubeschreibung 3-fach, mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes, unterfertigt vom Planverfasser und vom Bauwerber.
-> Energieausweis 1-fach, samt positivem Prüfzeugnis der Bgld. Energieausweisdatenbank lt. OIB-Richtlinie 6 (nicht erforderlich in den im § 17 Abs. 2 Ziff. 1-8 genannten Fällen).
-> Grundbuchsauszug, 1-fach bezüglich des Baugrundstückes, nicht älter als 6 Monate
-> Anrainerverzeichnis, 1-fach über die Eigentümer jener Grundstücke, die von den Fronten des Baues weniger als 15 m entfernt sind
-> AGWR-Datenblatt, 1-fach, ausgefüllt laut der Anlage zum GWR-Gesetz, BGBl. I Nr. 9/2004, i-d-F. BGBl.I Nr. 1/2013.
-> Zustimmungserklärungen der Grundeigentümer durch Unterschrift auf den Plänen (Nur wenn Bauwerber und Grundeigentümer nicht ident sind unter Angabe des Namens und Datums der Unterfertigung)

Die Baupläne und Baubeschreibungen sind von einem befugten Planverfasser zu erstellen und vom Bauwerber und vom Planverfasser zu unterfertigen. Letzterer bestätigt mit seiner Unterschrift auch, dass durch das Bauvorhaben baupolizeiliche Interessen nicht verletzt werden.

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